Änderungen für den Sport bei 2Gplus
19.01.2022 | Von Magdalena Schneider
Der Zugang zur Indoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Indoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:
• Personen, die geimpft sind,
• Personen, die als genesen gelten,
• Kinder, die unter 14 Jahre alt sind
• minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und zusätzlich einen Testnachweis vorweisen können
Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommen sind:
• Kinder bis zum sechsten Geburtstag
• Schülerinnen und Schüler*, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
• noch nicht eingeschulte Kinder
• geboosterte Personen
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