15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung-Änderungen im Sportbetrieb

24.11.2021

Ab heute gilt für alle 2G+ (Indoor+Outdoor)

Ausnahme: alle Schüler bis zum 18. Geburtstag die in der Schule regelmäßig getestet werden.

Gleiches gilt für nicht eingeschulte Kinder.

  • Das bedeutet, wir kontrollieren:
  • Genesenenzertifikat/Impfausweis
  • PCR Test (48h) oder Schnelltest (24h)
  • Selbsttest unter Aufsicht vor Ort

In einigen Übungsstunden sind für die Teilnahme Selbsttests vor Ort unter Aufsicht möglich. Der Selbsttest muss vom Mitglied mitgebracht werden.

Wo ein Selbsttest unter Aufsicht möglich ist und wie die Testung abläuft erfahrt ihr auf der jeweiligen Abteilungsseite auf unserer Homepage. 

 

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