Verhaltensempfehlungen für den Sportbetrieb
01.12.2022
Ab sofort gelten neue Verhaltensempfehlungen für den Sportbetrieb:
Der Gesetzgeber beschreibt in § 1 der 17. BayIfSMV folgende Allgemeine Verhaltensempfehlun-
gen:
- 1,5 m Mindestabstand, wo immer es möglich ist
- Ausreichende Handhygiene• Tragen einer Maske (mindestens medizinische Gesichtsmaske) in Innenräumen
- Ausreichende Belüftung in Innenräumen
- Empfehlung eines Hygienekonzeptes, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Vermeidung unnötiger Kontakte, besonders in Betrieben, in Einrichtungen und bei Veranstaltungen mit Publikumsverkehr.