Verhaltensempfehlungen für den Sportbetrieb

01.12.2022

Ab sofort gelten neue Verhaltensempfehlungen für den Sportbetrieb:

Der Gesetzgeber beschreibt in § 1 der 17. BayIfSMV folgende Allgemeine Verhaltensempfehlun-
gen:

  • 1,5 m Mindestabstand, wo immer es möglich ist
  • Ausreichende Handhygiene• Tragen einer Maske (mindestens medizinische Gesichtsmaske) in Innenräumen
  • Ausreichende Belüftung in Innenräumen
  • Empfehlung eines Hygienekonzeptes, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Vermeidung unnötiger Kontakte, besonders in Betrieben, in Einrichtungen und bei Veranstaltungen mit Publikumsverkehr.
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